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CE-Kennzeichnung

Seit dem 01. Februar 2010 müssen alle Fenster und Türen mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Nachfolgend finden Sie die Wichtigsten Informationen rund um die Kennzeichnungspflicht. 

Was beinhaltet die CE-Kennzeichnung?

Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass sein Produkt den Anforderungen,
die in den für das Produkt geltenden EU-Richtlinien europaweit festgelegt sind, genügt und unter Einhaltung
der Vorgaben der maßgeblichen Produktnorm, für Fenster und Türen - DIN EN 14351-1, hergestellt wurde.


Wer hat die CE-Kennzeichnung ausgearbeitet?

Das Dokument EN 14351-1 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 33 Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse,
Baubeschläge und Vorhangfassaden erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird.


Was bedeutet dies für den Produktionsablauf?

Mit dem CE-Zeichen werden Produkteigenschaften deklariert. Dafür ist es laut EN notwendig, die Fertigung
mit einer werkseigenen Produktionskontrolle zu überwachen, um die Einhaltung der Eigenschaften zu gewähr-
leisten.


Welche Vorteile ergeben sich für den Endkunden?

Der Endkunde kann aus dem CE-Zeichen die Eigenschaften seiner Produkte entnehmen. Somit erleichtert es
den Vergleich von Produkten innerhalb von Europa.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Weiterführendes Informationsmaterial erhalten Sie z.B. beim ift-Rosenheim